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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Staudengärtnerei Schöllkopf
Die nachfolgenden Bedingungen gelten zwischen Auftraggeber und Lieferant stillschweigend als bindend anerkannt.
Bestellungen geben Sie bitte rechtzeitig unter Angabe von Stückzahl, Gattung, Art und Sorte am besten schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail auf.
Sollte die Bestellung storniert werden, so sind damit keine Kosten verbunden, sofern dies mindestens eine Kalenderwoche vor der geplanten Lieferung erfolgt. Bei kurzfristigeren Absagen behalten wir uns vor, auf Abnahme und Zahlung zu bestehen.
Die Preise dieser Liste sind Stückpreise in Euro und zwar gelten
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von 1 - 9 Stück der Stückpreis
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von 10 - 49 Stück der Zehnstückpreis
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von 50 - 100 Stück der Hundertstückpreis
ab Gärtnerei einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer .
Es handelt sich hier um ein unverbindliches Angebot, die Preise früherer Listen verlieren ihre Gültigkeit. Beim Aussuchen von Pflanzen in der Gärtnerei oder bei Solitärs sind diese Preise nicht bindend.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten, eine Lieferverpflichtung besteht auch nach Auftragsbestätigung nicht, wenn wegen höherer Gewalt (Witterungseinflüsse, Mißlingen der Kultur und übermäßigem Schädlings- oder Krankheitsbefall) die bestellten Pflanzen unverkäuflich geworden sind. Können Terminzusagen durch Arbeitsüberlastung, Witterungseinflüsse oder Streik kurzfristig nicht eingehalten werden, übernehmen wir dafür keine Verantwortung.
Ersatz in gleichwertigen Arten und Sorten behalten wir uns vor, wenn es vom Auftraggeber nicht ausdrücklich verbeten wird.
Das Abholen von Pflanzen ist jederzeit möglich, wenn der Auftrag vorher eingereicht und ein Abholtermin vereinbart wurde. Wir versenden unsere Stauden per Post oder Spedition.
Jede Sendung geht auf Rechnung und Gefahr des Empfängers! Schwarze Staudenkisten werden im Tausch zurückgenommen oder in Rechnung gestellt. Wir liefern auf Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Danach werden Verzugszinsen in üblicher Höhe verrechnet. Abzüge vom Rechnungsbetrag können ohne vorherige Einwilligung nicht vorgenommen werden. Die Pflanzen bleiben bis zum Ausgleich der gesamten Rechnung unser Eigentum. Beanstandungen am Inhalt der Sendung sind innerhalb von 14 Tagen einzureichen.
Eine Gewähr für das Anwachsen der Pflanzen kann lt. Gesetz nicht übernommen werden.
Für Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungswert Gewähr geleistet. Sind Transportschäden eingetreten, für die wir in keinem Fall haften, ist der Tatbestand sofort beim Empfang durch einen Zuständigen bestätigen zu lassen und der Transporteur direkt für den Schaden haftbar zu machen.
Der Sitz unserer Firma ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung.